Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 14.06.2006 | OLG Hamm, 23.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5392
OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98 (https://dejure.org/2003,5392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2003 - 9 U 70/98 (https://dejure.org/2003,5392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2003 - 9 U 70/98 (https://dejure.org/2003,5392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 18
    Aussagerecht aber keine Aussagepflicht des Notars bei Streitverkündung (wegen möglichen späteren Haftungsprozesses) wenn anderer Beteiligter keine Aussagegenehmigung erteilt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwischenurteil zur Feststellung eines Zeugnisverweigerungsrechts; Konkurrenzverhältnis zwischen § 383 Abs. 1 Zif. 6 ZPO (Zivilprozessordnung) und § 18 Abs. 1 BNotO (Bundesnotarordnung); Umfang und Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht des Notars; Fehlendes ...

  • Judicialis

    BNotO § 18; ; ZPO § 383 I Ziff. 6; ; ZPO § 387

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 18; ZPO § 383 Abs. 1 Ziff. 6; ZPO § 387
    Zu den Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 14.04.1981 - 2 Wx 1/81

    Schweigepflicht; Umfang; Offenlegung; Testamentsverfasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98
    Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen ferner solche Angelegenheiten nicht, die die geschützten Personen nicht geheim halten wollten, deren Offenlegung vielmehr gerade ihrem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht (OLG Köln DNotZ 1981, 713).
  • OLG Köln, 08.12.1982 - 2 U 134/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98
    Wegen der Bedeutung der Aussage des Zeugen für die Berufung der Beklagten war hier von einem Viertel des Hauptsachewertes (546.163,- DM = 279.248,70 EUR) auszugehen (in Anlehnung an OLG Köln MDR 83, 321).
  • OLG München, 12.05.1981 - 25 W 835/81

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugnisverweigerung; Amtshandlung; Amtshandlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98
    In Bezug auf Notare enthält die Vorschrift eine inhaltliche Verweisung auf § 18 BNotO, der - entgegen der Ansicht der Beklagten - als lex specialis zu § 383 I Ziff. 6 ZPO angesehen werden muss (streitig, wie hier: Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO, 4. Aufl., § 18 RN 25 und ausführlich: Kanzleiter DNotZ 1981, 662; a.A. OLG München DNotZ 1981, 709).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2015 - 14 U 4/14

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars zum Inhalt eines Telefongesprächs mit

    Da § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO keine eigenen Voraussetzungen für eine berufliche Verschwiegenheitspflicht konstituiert, ergeben sich deren Voraussetzungen und Grenzen im konkreten Fall aus § 18 BNotO (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2004 - IX ZB 279/03 = NJW 2005, 1948; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2003 - 9 U 70/98, zitiert nach Juris).

    Entscheidend ist vielmehr allein die Tatsache, dass er die jeweilige Information im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Notar erlangt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2003 - 9 U 70/98, zitiert nach Juris; für Steuerberater bereits: BGH, Urteil vom 20.04.1983 - VIII ZR 46/82 = ZIP 1983, 735).

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Dies hat zur Folge, dass der Streitwert mangels einer speziellen Bewertungsvorschrift nach § 1 GKG, 3 ZPO zu schätzen ist (vgl.: BGH KostRspr. § 3 ZPO, Nr. 1034; ebenso OLG Frankfurt, Zwischenurteil vom 19.11.2003, Az.: 9 U 70/98; OLG Köln MDR 1983, 321).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 23 U 102/99

    Rechtsanwaltsvertrag: Fehlende Erreichbarkeit des Anwalts als Pflichtverletzung

    In einem Parallelverfahren (3 O 695/95 Landgericht Gießen, 9 U 70/98 Oberlandesgericht Frankfurt am Main), in dem der Beklagte dieses Verfahren gegen die Gesellschafter der C auf Zahlung seines Honorars klagt und in dem die dortigen Beklagten mit dem hier streitigen Schadensersatzanspruch die Aufrechnung erklärt haben, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Zwischenurteil vom 19.11.2003 den Antrag der beweisbelasteten Partei auf Feststellung, dass Notar E nicht berechtigt sei, das Zeugnis über ihre Behauptung,.

    Notar E hat sich in dem vor dem Oberlandesgericht anhängigen Parallelverfahren (Az. 9 U 70/98) auch bereits auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

  • OLG Brandenburg, 08.01.2010 - 9 UF 139/09

    Verweigerung der Abgabe einer Speichel- und Blutprobe zur Feststellung der

    Wegen der hohen Bedeutung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit war hier in etwa von einem Drittel des Hauptsachewertes (2.000 EUR = aufgerundet 700 EUR) auszugehen (OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 81).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10

    Zeugenbeweis: Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil über eine

    Bei der Festsetzung ist der Wert der Aussage des Zeugen für die Hauptsache zu schätzen (BGH, Beschl. vom 25.03.1991 - II ZA 9/90 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11689
OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1) (https://dejure.org/2006,11689)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1) (https://dejure.org/2006,11689)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 9 U 70/98 (1) (https://dejure.org/2006,11689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 13 Abs 2 S 1 BRAGebO
    Anwaltsvergütung: Voraussetzung einer einheitlichen Angelegenheit bei der Mitwirkung an der Grundstücksvermarktung gegenüber verschiedenen Interessenten; Gebührenanspruch aus einer Honorarabrede bei unterlassenem Hinweis auf einen identischen Vorgang; Umstände für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB pVV; ; BRAGO § 3; ; BRAGO § 13 II

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts für Beratung bei Vermarktung eines Objekts - einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit; Honorarvereinbarung; Hinweispflicht auf Gebührenhöhe; dolo-facit-Einrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss ein Anwalt auf die Höhe der Gebühren hinweisen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Einheitliche Angelegenheit" i. S. des § 13 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); "Einheitliche Angelegenheit" i. S. des § 13 Abs. 2 BRAGO, wenn der Anwalt seinen Auftraggeber bei Vermarktung eines Grundstücks gegenüber verschiedenen Interessenten rechtlich ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98
    Erst auf Verlangen des Auftraggebers hat der Anwalt die voraussichtliche Höhe seiner Gebühren mitzuteilen (BGH NJW 1998, 3486).

    Dabei ist entscheidend, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalls ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH NJW 1998, 3486).

  • OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12

    Begriff mehrerer Angelegenheiten im Sinne von § 13 BRAGO

    Umgekehrt wurde aber auch entschieden, dass nur von einer Angelegenheit auszugehen sei, unabhängig davon, mit vielen Personen verhandelt werde (OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat - OLGR 2007, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1998 - 9 U 70/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4928
OLG Hamm, 23.10.1998 - 9 U 70/98 (https://dejure.org/1998,4928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1998 - 9 U 70/98 (https://dejure.org/1998,4928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - 9 U 70/98 (https://dejure.org/1998,4928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 ff.; ZPO § 286; ZPO § 287
    Keine überholende Kausalität bei durch Unfallverletzungen herausgefordertem Arbeitgeberwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 842 § 843
    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein Verhalten des Geschädigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1991 - VI ZR 2/91

    Haftungsrechtlicher Zusammenhang eines erneuten Berufswechsels

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1998 - 9 U 70/98
    Der BGH hat ferner einem Verhalten des Verletzten haftungsausschließende Bedeutung zugemessen, wenn der Verletzte in völlig abwegiger, völlig ungebührlicher und unsachgemäßer Weise in den Fortgang des Kausalverlaufs, der durch den Schädiger in Gang gesetzt wurde, eingegriffen hat (vgl. BGH VersR 1991, 1293 f).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92

    Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1998 - 9 U 70/98
    Die Unfallursächlichkeit läßt sich danach schon dann feststellen, wenn der Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf dem Unfallereignis beruht (vgl. Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 37, Rn. 48 ff; Lemcke, in NZV 1996, 337; BGH NJW 1993, 2383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht